Ein Blog, zwei Welten: Versicherung & Jura

Bin ich eigentlich gegen alles versichert – oder gegen gar nichts?

  • Du gehst ins Bad, stehst vor deinem Waschbecken und es tropft.

    Eigentlich willst du dich darum kümmern, aber das Leben ruft, also: „Wird schon passen.“

    Drei Wochen später steht dann plötzlich der Mieter von der Wohnung unter dir mit Badelatschen im Flur und fragt: „Hast du ne Haftpflicht?“

    Und genau dort beginnt sie, die Versicherungslücke, von der du nichts wusstest.

    Ich habe alles, bin bestens abgesichert und außerdem passiert mir eh nie etwas

    Viele denken irgendwie, sie seien bestens abgesichert.

    Weil man doch mal etwas abgeschlossen hat.

    Weil „Hausrat und Haftpflicht“ ja sowieso gleich klingen.

    Und weil das mit der Berufsunfähigkeit ja eh so kompliziert war, also ist es jetzt bestimmt erledigt.

    Leider nicht ganz richtig.

    Zwischen „Du bist schuld“ und „Das ist versichert“ liegen manchmal drei Briefe, zwei Ablehnungen und ein Blick ins Kleingedruckte.

    Ein paar Klassiker, die häufig auf meinem Tisch landen

    Du fegst deinen Fernseher selbst vom Sideboard -> Hausrat zahlt nicht.

    Du zerdepperst den Fernseher beim Umzug bei jemand anderem -> Haftpflicht? Vielleicht. Hier kommt es darauf an, ob du unentgeltlich geholfen hast.

    Handy runtergefallen?

    Selbst schuld = nicht versichert

    Ein Bekannter schlägt es aus Versehen aus der Hand, dafür kann er haftbar gemacht werden und in der Regel zahlt dies die Private- Haftpflichtversicherung (vorausgesetzt es besteht eine). Hat der Bekannte dein Handy vorsätzlich zerstört, haftet er ebenfalls, aber die Private-Haftpflichtversicherung leistet in so einem Fall nicht.

    Lebst du mit jemandem zusammen und der Person fällt dein Handy runter = oft nicht mitversichert

    Kurz gesagt: Eine Privathaftpflicht leistet für Schäden gegenüber Dritten. Zudem gilt in der privaten Haftpflichtversicherung die Zeitwertregelung. Bedeutet, dass bei der Abwicklung von Schäden der Zeitwert des beschädigten Gegenstands verwendet wird.

    Anders ist es bei der Hausratversicherung:

    Wird dein eigenes Gerät z.B. durch einen Wohnungsbrand beschädigt, bekommst du in der Regel den Neuwert ersetzt, also das, was du für ein gleichwertiges neues Gerät zahlen müsstest.

    📚 Kleiner rechtlicher Exkurs:

    Haftpflicht bedeutet nichts anderes als:

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Das regelt § 823 BGB und zwar ziemlich deutlich.

    Das kann sowohl durch aktives Verhalten, als auch durch Unterlassen passieren. Selbst wenn du nicht absichtlich handelst, kann eine sogenannte Gefährdungshaftung greifen, also eine Haftung ohne eigenes Verschulden, nur weil eine gewisse Gefahr besteht z.B. das Halten eines Haustieres.

    Für Schäden, die du jemand anderem schuldhaft zufügst, haftest du unbegrenzt und zwar in voller Höhe.

    Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung kein „Nice-to-have“, sondern eher ein „Bitte-haben!“

    🔎 Fazit:

    Bedingungen auswendig lernen? Brauchst du nicht! Es lohnt sich jedoch ab und zu mal zu fragen:

    Bin ich wirklich so abgesichert, wie ich denke – oder ist mein Schutz eher theoretisch?

    Zwischen „Ich dachte, das wäre drin“ und „Sorry, das ist nicht versichert“ liegt oft nur ein Missverständnis.

    🔜 Vorschau auf den nächsten Artikel:

    „Versichert auf vier Rädern – was die KFZ-Versicherung wirklich kann“

    Ob Wildschaden, Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz oder ein Auffahrunfall – im nächsten Artikel schauen wir mal unter die Motorhaube deiner Police.

    Bis bald!

    Deine Franziska 🚗✨

  • Du stehst morgens auf und alles läuft wie immer – Kaffee, Kalender, Alltag. Doch dann, ein Unfall, eine Diagnose oder es geht einfach gar nichts mehr.

    Nicht für eine Woche, nicht für zwei, sondern so richtig.

    In solchen Momenten merkt man dann oft, wie schnell aus „wird schon wieder“ ein „was jetzt?“ wird.

    Die Frage ist dann nicht nur: Wie komme ich da wieder raus?

    Sondern auch: Wer zahlt meine Miete, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

    💡Was bedeutet die Berufsunfähigkeit überhaupt?

    Berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, dass man gar nichts mehr kann. Es bedeutet: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% dauerhaft nicht mehr ausüben. Und zwar nicht nur heute, sondern auch morgen, übermorgen und vermutlich noch lange danach.

    Es spielt dabei keine Rolle, ob du am Schreibtisch sitzt oder körperlich arbeitest. Viele unterschätzen dabei, dass es bei einer Berufsunfähigkeit nicht nur um Unfälle geht. In Wirklichkeit führen die meisten Berufsunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen. Krebserkrankungen und Rückenleiden zurück.

    💬 Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht und was nicht

    Sie macht nicht gesund und bringt dich auch nicht zurück in deinen Job, aber sie sogt dafür, dass du währenddessen finanziell nicht untergehst.

    Du bekommst eine monatliche Rente, die du im Beratungsgespräch festlegst. Kein Glücksspiel, kein „vielleicht“, sondern eine klar definierte Leistung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste dieser Voraussetzungen ist eben: dauerhafte Berufsunfähigkeit von mindestens 50%.

    📕 Kleiner rechtlicher Input

    Nun gut, tauchen wir kurz ab in den Paragraphenteich, aber keine Sorge, ich bleibe an der Oberfläche. 😉

    Berufsunfähigkeit ist rechtlich gesehen nicht einfach „krank sein“, sondern bedeutet, dass du deinen Beruf, so wie du ihn zuletzt konkret ausgeübt hast, zu mindestens 50% (auf Dauer) nicht mehr ausüben kannst.

    Was zählt?

    • Deine berufliche Tätigkeit vor dem Unfall oder der Erkrankung, nicht irgendein anderer Job
    • Die Einschränkung muss nachvollziehbar und dauerhaft sein
    • Eine „abstrakte Verweisung“, also ein „mach doch was anderes“, ist bei modernen Verträgen nicht vorgesehen (ABER: checkt immer nochmal eure Verträge oder fragt euren Ansprechpartner)

    Versicherer dürfen regelmäßig prüfen, ob du wirklich noch berufsunfähig bist, aber nicht einfach so, sondern mit klaren Regeln und Belegen. Du musst nicht dauerhaft nachweisen, dass du schlecht schläfst, aber es muss medizinisch nachvollziehbar sein.

    ❓3 typische Fragen

    1. Ich habe doch die Erwerbsminderungsrente oder nicht? Klar, aber viele denken, sie wäre vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Es wird nicht geschaut, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben kannst – unabhängig von Qualifikationen oder Einkommen. Das ganze richtet sich nach der sogenannten 3- und 6- Stunden- Regel: Weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig -> volle Erwerbsminderungsrente, drei bis sechs Stunden arbeitsfähig -> halbe Rente, mehr als sechs Stunden täglich arbeitsfähig (in irgendeinem Job) -> kein Anspruch. Und: Die Höhe der staatlichen Rente liegt oft deutlich unter dem gewohnten Einkommen, meist auf Grundsicherungsniveau.
    2. Ich bin gesund, brauche ich das jetzt überhaupt schon? Gerade dann, denn eine Berufsunfähigkeit abzuschließen ist wie einen Schirm kaufen: Am besten, bevor es regnet. Je jünger und fitter du bist, desto günstiger und unkomplizierter bekommst du den Schutz.
    3. Was passiert, wenn ich später in einen anderen Job gehe? Kein Problem. Die meistens Tarife sichern dich so ab, wie du zum Zeitpunkt des Abschlusses gearbeitet hast. Wechselst du später von der Physiopraxis ins Büro, bleibst du trotzdem abgesichert. Es besteht keine Nachmeldepflicht, aber auch hier ist es wichtig die Bedingungen eurer Versicherung zu checken.

    🔜 Vorschau auf den nächsten Artikel:

    „Bin ich eigentlich gegen alles versichert – oder gegen gar nichts?“

    Warum man oft denkt, man sei bestens abgesichert und dann im Schadensfall merkt, dass doch niemand zuständig ist.

    Im nächsten Artikel geht es darum, warum das Gefühl „wird schon passen“ bei Versicherungen manchmal trügerisch ist, welche typischen Missverständnisse es bei Hausrat, Haftpflicht, BU & Co. gibt und wie du mit ein paar Grundregeln den Überblick behältst, ohne die Bedingungen studieren zu müssen.

    Bis dahin ☀️

    Deine Franziska

  • Endlich bist du im Urlaub angekommen, die Sonne scheint, der Wanderrucksack ist gepackt – heute wird ein guter Tag. Doch was, wenn plötzlich etwas schiefgeht? Ein Sturz, eine Verletzung, ein Bruch – ist das automatisch ein Fall für die Unfallversicherung?

    Was gilt überhaupt als „Unfall“?

    In der Unfallversicherung gibt es eine Eselsbrücke, namentlich: PAUKE. 

    Das steht für:

    P – Plötzlich (Das Ereignis tritt schlagartig ein – nicht schleichend oder langsam)

    A – Aus der Außenwelt (Es muss von außen auf den Körper eingewirkt haben)

    U – Unfreiwillig (Du hast den Unfall nicht absichtlich verursacht) 

    K – Körperlich (Es liegt eine Gesundheitsschädigung vor)

    E – Ereignis (Es gibt ein klar benennbares Geschehen)

    Hier kommt ein Beispiel: Unfall oder nicht?

    Im Urlaub radelst du fröhlich zum Wanderausgangspunkt, übersiehst eine Kante und zack – Sturz vom Fahrrad. Prellung, Schürfwunde, Ärger.

    Das ist ein Unfall. Aber warum? Weil es plötzlich war, von außen (der Boden), unfreiwillig, körperlich spürbar und ein klares Ereignis. 

    Anders sieht es jetzt aus, wenn du dich gemütlich am Pool in einen Liegestuhl fallen lässt und der bricht unter dir zusammen. Autsch. 

    Aber hier greift die Unfallversicherung in der Regel nicht. 

    Warum?

    • Plötzlich? ✅
    • Von außen? ❌ 
    • Unfreiwillig? ✅
    • Körperlich? ✅
    • Ereignis? ✅

    Das entscheidende „von außen“ fehlt. Der Liegestuhl ist nicht auf dich gefallen, du hast dich dort selbst hineingesetzt und durch deine Eigenbewegung kam es zu einem Sturz. 

    Dies zählt oft als Materialversagen oder Eigenbewegung und ist nicht vom klassischen Unfallbegriff gedeckt, außer dein Vertrag enthält besondere Zusatzklauseln.

    Was leistet die Unfallversicherung und wo?

    Das Schöne an einer privaten Unfallversicherung: Sie leistet rund um die Uhr und das auch noch weltweit. 

    Ganz egal, ob du auf einer Hüttentour in den Alpen oder im Tuk-Tuk in Thailand unterwegs bist. Du bist abgesichert (vorausgesetzt, es liegt ein „Unfall“ im Sinne von PAUKE vor).

    Typische Leistungen sind z.B.:

    • Invaliditätsleistung (wird individuell vereinbart)
    • Krankenhaustagegeld (in der Regel optional)
    • Unfallrente (in der Regel optional)
    • Todesfallleistung (in der Regel optional)
    • Rücktransport aus dem Ausland
    • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
    • Bergungs- und Rettungskosten

    Es gibt je nach Versicherer zusätzliche spezielle Bausteine, daher lohnt sich ein Blick ins Angebot oder auch ein persönliches Gespräch. 

    Kleiner rechtlicher Input 📚

    Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

    Unverzüglich. Bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. 

    Wartest du zu lange, kann es sein, dass der Versicherer nicht mehr prüfen kann, ob es sich tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat und dann droht die Leistungsablehnung. 

    Wann wird die Invaliditätsleistung gezahlt – und was gilt es zu beachten?

    Wenn du durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bist, spricht man von einer Invalidität. Damit du Anspruch auf eine Leistung hast, gilt:

    • Die Invalidität muss innerhalb von 15 bis 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein 
    • Sie muss innerhalb von 24 bis 36 Monaten ärztlich festgestellt und schriftlich gemeldet worden sein
    • Wichtig: Diese Fristen dürfen nicht versäumt werden 

    Was genau ist jetzt überhaupt eine Invalidität?

    Eine Invalidität liegt vor, wenn deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist, also voraussichtlich länger als drei Jahre besteht, ohne Aussicht auf Besserung. 

    Übrigens:

    Sowohl du, als auch der Versicherer – haben das Recht, den Invaliditätsgrad jährlich ärztlich überprüfen zu lassen, falls sich dein Gesundheitszustand verändert. Dieses Recht besteht bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Bei Kindern verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).

    Achtung: Die genauen Fristen und Definitionen können je nach Versicherer variieren. Deshalb mein Tipp: Schaut vorab in eure Bedingungen oder fragt euren Ansprechpartner. 

    Mein Fazit für Dich:

    Ich sage meinen Kunden:

    Meldet euch lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Habt keine Scheu, denn dafür sind wir da. Unsere Aufgabe ist es nicht nur beim Abschluss zu beraten, sondern gerade auch im Schadensfall für euch da zu sein.

    Was dich in meinem nächsten Artikel erwartet:

    Wenn wir schon einmal beim Thema dauerhafte Beeinträchtigung sind:

    Was passiert, wenn du plötzlich gar nicht mehr arbeiten kannst?

    Ob durch eine Krankheit oder einen Unfall, wenn deine Arbeitskraft wegfällt, steht oft viel mehr auf dem Spiel als nur ein paar Wochen Einkommen. 

    Also: Genieß deinen Urlaub, pass auf dich auf – und falls doch mal etwas passieren sollte, weißt du jetzt was Sache ist. 

    Bei Fragen, egal ob zum Thema Unfallversicherung oder anderen Versicherungen – schreib mir gerne jederzeit eine Mail. 

    Bleib gesund und unfallfrei! ☀️🏝️

    Deine Franziska 

  • Der Sommer bringt Leichtigkeit, Urlaubsstimmung und manchmal auch ein bisschen zu viel Chaos. Zwischen den ganzen überfüllten Koffern, Sonnencreme im Kofferraum und dem „Haben wir wirklich an alles gedacht?“ beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres.

    Ich nehme euch mit in meine Praxis und gebe ein paar Tipps, was man vorher lieber nochmal checken sollte.

    Der Urlaub ist geplant und gebucht?

    Perfekt – dann prüf jetzt nochmal ein paar wichtige Punkte:

    Ob Wochenendtrip oder Fernreise – ein kurzer Blick auf den eigenen Versicherungsschutz lohnt sich:

    ·      Auslandsreisekrankenversicherung: Wichtig für alle, die im Ausland unterwegs sind – auch für privat Versicherte. Nicht alle Leistungen sind automatisch abgedeckt.

    ·      Reiserücktrittsversicherung: Besonders sinnvoll bei früh gebuchten oder hochpreisigen Reisen – z.B. wenn du wegen Krankheit oder Unfall kurzfristig stornieren musst.

    ·      Unfall- oder Haftpflichtversicherung: Wer im Urlaub versehentlich etwas beschädigt oder sich verletzt, ist dankbar für umfassenden Schutz – auch im Ausland. Prüfe daher, ob dein Vertrag weltweit gilt.

    📚 Kleiner Jura-Einwurf

    Im Studium arbeite ich mich gerade durch die Schuldverhältnisse – und merke immer wieder, wie oft mir dieses Wissen im Berufsalltag begegnet.

    Ein Beispiel: Wer eine Versicherung abschließt, geht ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis ein – mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten.

    Das betrifft nicht nur die Hauptpflichten (du zahlst Beiträge, die Versicherung leistet im Schadensfall), sondern auch die Nebenpflichten wie Mitwirkungs- und Informationspflichten.

    Gerade im Urlaub zeigt sich: Es reicht nicht, versichert zu sein – man sollte auch wissen, wie man sich im Ernstfall richtig verhält.

    ❓Häufige Fragen FAQ

    1.        Warum sollte ich meinen Versicherungsschutz vor dem Urlaub nochmal checken?

    Im Urlaub läuft nicht immer alles nach Plan. Gepäckverlust, Krankheit, ein Unfall – all das kann teuer werden. Ein kurzer Check bringt Sicherheit und verhindert böse Überraschungen.

    2.        Brauche ich als privat Versicherte*r wirklich eine Auslandsreisekrankenversicherung?

    Ja, unbedingt! Viele private Krankenversicherungen bieten nur eingeschränkten Schutz im Ausland – besonders außerhalb Europas. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist oft günstig und im Notfall Gold wert.

    3.        Gilt meine Haftpflichtversicherung auch im Urlaub?

    In den meisten Fällen ja, aber nicht jede Haftpflichtversicherung schützt dich automatisch im Ausland. Ein genauer Blick lohnt sich, denn wer im Urlaub versehentlich etwas kaputt macht, oder jemanden verletzt, kann schnell auf hohen Kosten sitzen bleiben.

    4.        Was sind eigentlich diese „Nebenpflichten“ bei Versicherungen?

    Neben der Zahlung deiner Beiträge gibt’s auch ein paar Dinge, die du beachten musst – zum Beispiel, dass du Schäden rechtzeitig meldest oder bei der Klärung mitwirkst. Das ist sehr wichtig, sonst riskierst du, dass der Versicherungsschutz gekürzt oder gar verloren geht.

    ☀️ Mein Fazit zur Sommerzeit:

    Ich liebe die warme Jahreszeit – und ich bin auch im Sommer mit persönlicher Beratung, ehrlichen Empfehlungen und einem offenen Ohr für euch da.

    Bist du dir unsicher, ob dein Versicherungsschutz urlaubsfit ist? Dann schreib mir gerne eine Mail!

    Und wenn du einfach neugierig bist, wie Versicherung und Jura auf meinem Blog zusammenkommen:

    Willkommen zurück in Franzis Versicherungsecke!

    🔜 Vorschau auf den nächsten Artikel:

    „Unfall im Urlaub? Was deine Unfallversicherung wirklich leistet“