Unfall im Urlaub? Was deine Unfallversicherung wirklich leistet und was nicht

Endlich bist du im Urlaub angekommen, die Sonne scheint, der Wanderrucksack ist gepackt – heute wird ein guter Tag. Doch was, wenn plötzlich etwas schiefgeht? Ein Sturz, eine Verletzung, ein Bruch – ist das automatisch ein Fall für die Unfallversicherung?

Was gilt überhaupt als „Unfall“?

In der Unfallversicherung gibt es eine Eselsbrücke, namentlich: PAUKE. 

Das steht für:

P – Plötzlich (Das Ereignis tritt schlagartig ein – nicht schleichend oder langsam)

A – Aus der Außenwelt (Es muss von außen auf den Körper eingewirkt haben)

U – Unfreiwillig (Du hast den Unfall nicht absichtlich verursacht) 

K – Körperlich (Es liegt eine Gesundheitsschädigung vor)

E – Ereignis (Es gibt ein klar benennbares Geschehen)

Hier kommt ein Beispiel: Unfall oder nicht?

Im Urlaub radelst du fröhlich zum Wanderausgangspunkt, übersiehst eine Kante und zack – Sturz vom Fahrrad. Prellung, Schürfwunde, Ärger.

Das ist ein Unfall. Aber warum? Weil es plötzlich war, von außen (der Boden), unfreiwillig, körperlich spürbar und ein klares Ereignis. 

Anders sieht es jetzt aus, wenn du dich gemütlich am Pool in einen Liegestuhl fallen lässt und der bricht unter dir zusammen. Autsch. 

Aber hier greift die Unfallversicherung in der Regel nicht. 

Warum?

  • Plötzlich? ✅
  • Von außen? ❌ 
  • Unfreiwillig? ✅
  • Körperlich? ✅
  • Ereignis? ✅

Das entscheidende „von außen“ fehlt. Der Liegestuhl ist nicht auf dich gefallen, du hast dich dort selbst hineingesetzt und durch deine Eigenbewegung kam es zu einem Sturz. 

Dies zählt oft als Materialversagen oder Eigenbewegung und ist nicht vom klassischen Unfallbegriff gedeckt, außer dein Vertrag enthält besondere Zusatzklauseln.

Was leistet die Unfallversicherung und wo?

Das Schöne an einer privaten Unfallversicherung: Sie leistet rund um die Uhr und das auch noch weltweit. 

Ganz egal, ob du auf einer Hüttentour in den Alpen oder im Tuk-Tuk in Thailand unterwegs bist. Du bist abgesichert (vorausgesetzt, es liegt ein „Unfall“ im Sinne von PAUKE vor).

Typische Leistungen sind z.B.:

  • Invaliditätsleistung (wird individuell vereinbart)
  • Krankenhaustagegeld (in der Regel optional)
  • Unfallrente (in der Regel optional)
  • Todesfallleistung (in der Regel optional)
  • Rücktransport aus dem Ausland
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Bergungs- und Rettungskosten

Es gibt je nach Versicherer zusätzliche spezielle Bausteine, daher lohnt sich ein Blick ins Angebot oder auch ein persönliches Gespräch. 

Kleiner rechtlicher Input 📚

Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Unverzüglich. Bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. 

Wartest du zu lange, kann es sein, dass der Versicherer nicht mehr prüfen kann, ob es sich tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat und dann droht die Leistungsablehnung. 

Wann wird die Invaliditätsleistung gezahlt – und was gilt es zu beachten?

Wenn du durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bist, spricht man von einer Invalidität. Damit du Anspruch auf eine Leistung hast, gilt:

  • Die Invalidität muss innerhalb von 15 bis 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein 
  • Sie muss innerhalb von 24 bis 36 Monaten ärztlich festgestellt und schriftlich gemeldet worden sein
  • Wichtig: Diese Fristen dürfen nicht versäumt werden 

Was genau ist jetzt überhaupt eine Invalidität?

Eine Invalidität liegt vor, wenn deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist, also voraussichtlich länger als drei Jahre besteht, ohne Aussicht auf Besserung. 

Übrigens:

Sowohl du, als auch der Versicherer – haben das Recht, den Invaliditätsgrad jährlich ärztlich überprüfen zu lassen, falls sich dein Gesundheitszustand verändert. Dieses Recht besteht bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Bei Kindern verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).

Achtung: Die genauen Fristen und Definitionen können je nach Versicherer variieren. Deshalb mein Tipp: Schaut vorab in eure Bedingungen oder fragt euren Ansprechpartner. 

Mein Fazit für Dich:

Ich sage meinen Kunden:

Meldet euch lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Habt keine Scheu, denn dafür sind wir da. Unsere Aufgabe ist es nicht nur beim Abschluss zu beraten, sondern gerade auch im Schadensfall für euch da zu sein.

Was dich in meinem nächsten Artikel erwartet:

Wenn wir schon einmal beim Thema dauerhafte Beeinträchtigung sind:

Was passiert, wenn du plötzlich gar nicht mehr arbeiten kannst?

Ob durch eine Krankheit oder einen Unfall, wenn deine Arbeitskraft wegfällt, steht oft viel mehr auf dem Spiel als nur ein paar Wochen Einkommen. 

Also: Genieß deinen Urlaub, pass auf dich auf – und falls doch mal etwas passieren sollte, weißt du jetzt was Sache ist. 

Bei Fragen, egal ob zum Thema Unfallversicherung oder anderen Versicherungen – schreib mir gerne jederzeit eine Mail. 

Bleib gesund und unfallfrei! ☀️🏝️

Deine Franziska